Balkone sind nach den Landesbauordnungen genehmigungspflichtige Anlagen, die entsprechend den eingeführten technischen Baubestimmungen / Normen zu konstruieren und zu bemessen sind.
Ebenerdige Terrassen sind genehmigungsfreie Bauvorhaben.
Aufgeständerte Terrassen ab einer Höhe von ca. 65 cm Oberkante Terrassenbelag über dem Geländeniveau sind tragende Konstruktionen; sie werden in der Regel ,,handwerklich" bemessen, d.h. die Konstruktionen werden mit bewährten Standardquerschnitten und der geforderten statischen Sicherheit ausgeführt. Auflagenabstände von < =50 cm tragen zusätzlich zur ,,Sicherheit" bei.
Ab einer Höhe von
50 cm (Bayern) bzw. 1 m (andere Bundesländer) von der Geländeoberkante bis zur
Belagshöhe ist eine Umwehrung / ein Geländer vorzusehen. Die Geländerhöhe ist
in den Landesbauordnungen geregelt und beträgt mindestens 90 cm von Oberkante
Belag bis Geländeroberkante.
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und Holzterrassenbauer (m/w) [mehr]
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06.02.2010 - Gerne laden wir Sie auf unseren Messestand in den Ideengarten ein.
Stand A01, Halleingang. 18-21 Februar 1-18 Uhr.
Opening: 17 Februar 19-22 Uhr.
Nutzen Sie die Gelegenheit zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch! [mehr]
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