Balkone sind nach den Landesbauordnungen genehmigungspflichtige Anlagen, die entsprechend den eingeführten technischen Baubestimmungen / Normen zu konstruieren und zu bemessen sind.
Ebenerdige Terrassen sind genehmigungsfreie Bauvorhaben.
Aufgeständerte Terrassen ab einer Höhe von ca. 65 cm Oberkante Terrassenbelag über dem Geländeniveau sind tragende Konstruktionen; sie werden in der Regel ,,handwerklich" bemessen, d.h. die Konstruktionen werden mit bewährten Standardquerschnitten und der geforderten statischen Sicherheit ausgeführt. Auflagenabstände von < =50 cm tragen zusätzlich zur ,,Sicherheit" bei.
Ab einer Höhe von
50 cm (Bayern) bzw. 1 m (andere Bundesländer) von der Geländeoberkante bis zur
Belagshöhe ist eine Umwehrung / ein Geländer vorzusehen. Die Geländerhöhe ist
in den Landesbauordnungen geregelt und beträgt mindestens 90 cm von Oberkante
Belag bis Geländeroberkante.
20.10.2011 - Inge Horn, und fährt fort, „als
Baubürgermeisterin der Stadt Leonberg kann ich beurteilen, was es heißt, wenn insgesamt ca.
100t Erde, Schotter, Kies und Steine innerhalb von 5 Tagen bewegt werden.“ [mehr]
25.09.2011 - Dass wir vermeintlich alles können, in manchen Regionen sogar Hochdeutsch, ist eine verbreitete Annahme. [mehr]
13.03.2010 - Wo ist ein Fahrradfachgeschäft mit dem Angebot: [mehr]


